Über  grafik-50-jahre Ihr zuverlässiges Taxenunternehmen in Herne

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Leistungen

Wir möchten, dass Sie sicher und zufrieden ankommen. Unsere Flotte besteht ausschließlich aus Kombifahrzeugen. Mehrere Rollatoren oder viel Gepäck stellen kein Problem dar. Alle Fahrzeuge sind klimatisiert und verfügen jeweils über zwei integrierte Kindersitze. Das seit 1. September 2007 geltende gesetzliche Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln wird in unseren Fahrzeugen strikt umgesetzt.

 

Wir bieten Ihnen:

 

1. Klassische Taxifahrten von A nach B
2. Krankenbeförderung für alle gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Privatversicherte
  • Krankenfahrten für sitzende Beförderung (ohne medizinische Betreuung)

  • Dialysefahrten

  • Chemo-, Strahlentherapiefahrten

  • Kur- und Rehafahrten

Muster 4 2020

Sie sind gesetzlich versichert?
Ihr Arzt / Ihre Ärztin hat Ihnen eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt.

 

Als Grund der Beförderung ist , oder angekreuzt? Dann brauchen Sie nichts weiter unternehmen, es handelt sich um eine genehmigungsfreie Fahrt.
Ist einer der Punkte oder angekreuzt, muss die Genehmigung der Krankenkasse möglichst vor Fahrtantritt eingeholt werden.


Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie eine Zuzahlung zu Krankenbeförderungen zu leisten. Die Zuzahlung wird gemäß dem §32 SGB V / §33 Abs. 2 SGB V i.V.m. §§61 und 62 SGB V berechnet. Sie beträgt 10% der Kosten je Fahrt, mindestens € 5,00, höchstens € 10,00. Wenn Sie von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit sind, zeigen Sie bitte Ihr Befreiungskärtchen vor.


Geben Sie dem Fahrer/der Fahrerin gleich zu Beginn der Fahrt die Verordnung einer Krankenbeförderung und, wenn erforderlich bzw. bereits vorhanden, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie / Er wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

 

Sie sind privat versichert?

Als Versicherte/r einer privaten Krankenkasse oder als Beihilfeberechtigte/r verbleibt die Verordnung bei Ihnen. Sie bezahlen die Taxifahrt direkt beim Fahrer/in und erhalten darüber eine Quittung, die Sie mit der Verordnung bei Ihrer Erstattungsstelle einreichen. Sie haben eine Serienverordnung und möchten eine Sammelrechnung? Bitte rufen Sie uns vorab an.

 

Sie hatten einen Arbeitsunfall?

Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die Kosten in der Regel eine Berufsgenossenschaft. Geben Sie dem Fahrer/der Fahrerin gleich zu Beginn der Fahrt die Verordnung einer Krankenbeförderung. Sie / Er wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

 

3. Transferfahrten
  • Fahrten zu Flughäfen und Bahnhöfen

  • Fernfahrten

  • Kurierfahrten